Die Einbürgerungsprüfung (Indfødsretsprøven)

Die Einbürgerungsprüfung ist für dich, wenn du die dänische Staatsbürgerschaft beantragen möchtest. Hier findest du Informationen über den nächsten Prüfungstermin, Anmeldefrist, Prüfungsgebühr, besondere Bedingungen usw.

    Nächste Einbürgerungsprüfung

    Die Einbürgerungsprüfung findet das nächste Mal am 3. Juni 2026 statt.

     

    Anmeldefrist

    Die letzte Frist für die Anmeldung zur Einbürgerungsprüfung ist der 29. April 2026 2025.

    Die Einbürgerungsprüfung

    Was ist die Einbürgerungsprüfung?

    Eine der Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist, dass du die Einbürgerungsprüfung bestanden hast.

    Um die dänische Staatsbürgerschaft (Einbürgerung) zu erhalten, musst du die Einbürgerungsprüfung bestehen. Sie testet dein Wissen über die dänische Gesellschaft und Werte sowie über dänische Kultur und dänische Geschichte. Sie besteht aus 45 Fragen. Jede Frage hat zwei oder drei Antwortmöglichkeiten. Um die Prüfung zu bestehen, musst du 36 von 45 Fragen richtig beantworten, darunter 4 der 5 Fragen zu dänischen Werten. Alle Ausländer, die die dänische Staatsbürgerschaft beantragt haben oder beantragen möchten, können die Einbürgerungsprüfung ablegen.

    Die 45 schriftlichen Fragen bestehen aus:

    • 35 Fragen zu dänischer Geschichte, Gesellschaft und Kultur
    • 5 unvorbereitete Fragen zu aktuellen Themen und Ereignissen in der dänischen Gesellschaft. Die Themen müssen in den letzten sechs Monaten vor der Prüfung in den dänischen Nachrichtenmedien von wesentlichem Interesse gewesen sein
    • 5 unvorbereitete Fragen zu dänischen Werten, die sich z. B. auf Meinungsfreiheit, Gleichstellung oder das Verhältnis zwischen Religion und Gesetzgebung beziehen können

    Die Prüfung dauert 45 Minuten und ist schriftlich. Hilfsmittel sind während der Prüfung nicht erlaubt.

    Wenn du dich für die Einbürgerungsprüfung anmelden möchtest, musst du das Haderslev Sprachzentrum telefonisch unter 74 34 79 00 oder per E-Maill: sprogcenter@haderslev.dk.

    Du musst bei der Anmeldung eine Prüfungsgebühr von 946 DKK (2025) bezahlen. Die Zahlung erfolgt per MobilePay.

    Wenn du krank wirst

    Es gibt keine Nachholprüfung im Krankheitsfall für die Einbürgerungsprüfung. Wenn du krank wirst und nicht teilnehmen kannst, musst du dich erneut anmelden und eine neue Gebühr bezahlen, um an der nächsten Prüfung teilzunehmen.

    Lichtbildausweis

    Sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Prüfung musst du einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Wenn du keinen gültigen Lichtbildausweis vorlegen kannst, darfst du die Prüfung nicht ablegen.

    Ein gültiger Lichtbildausweis kann z. B. sein:

    • Aufenthaltskarte
    • Reisepass
    • Führerschein

    Ein Screenshot deiner Aufenthaltskarte, deines Reisepasses oder deines Führerscheins gilt nicht als gültiger Lichtbildausweis.

    Wenn du eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung hast und die Prüfung unter besonderen Bedingungen ablegen möchtest, musst du mit deinem Lehrer oder unserem Prüfungskoodinator sprechen. Du kannst beim Prüfungskoordinator der Sprachschule einen Antrag auf Ablegung der Prüfung unter besonderen Bedingungen erhalten.

    Besondere Bedingungen können z. B. gelten, wenn du:

    • Legastheniker bist
    • an PTBS leidest

    Du musst eine Bescheinigung eines Facharztes oder Ähnliches vorlegen können.

    Der Antrag muss spätestens 9 Wochen vor der Prüfung beim Prüfungskoordinator der Sprachschule eingereicht werden.

    Wenn du gegen die Bewertung oder die Bedingungen einer Prüfung Beschwerde einlegen möchtest, musst du dich an uns wenden: sprogcenter@haderslev.dk. Wir müssen deine Anfrage spätestens vier Wochen nach Erhalt deiner Note erhalten haben.

    Bist du mit unserer Entscheidung nicht einverstanden, kann deine Beschwerde an das Ministerium für Einwanderung und Integration weitergeleitet werden.

    Du kannst dein Prüfungszeugnis während der Bürozeiten abholen:

    • Montag 8–14 Uhr
    • Dienstag 8–14 Uhr
    • Mittwoch 8–14 Uhr
    • Donnerstag 8–14 Uhr
    • Freitag 8–14 Uhr

    Das Zeugnis wird dir persönlich gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgehändigt. Möchtest du, dass eine andere Person das Zeugnis abholt, muss diese Person eine Vollmacht von dir mitbringen.

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    Einbürgerungsprüfung (danskogproever.dk)